Haftpflichtversicherung
Trotz größter Sorgfalt können Eingriffe in die Hard- und Software komplexer DV-Systeme zur Beantwortung von Beweisfragen auch zu Schäden führen.
Der Sachverständige verfügt pro Gutachtenfall über folgende Versicherungen:
Betriebshaftpflichtversicherung
bis zu € 1.500.000,00
Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
bis zu € 250.000,00.

